Pflege und Betreuung
Die Krankenkasse verlangt eine ärztliche Anordnung, welche von mir direkt an die zuständige Krankenkasse übermittelt wird. Ihre Krankenkasse rechnet dann unter Berücksichtigung Ihrer Franchise und des Selbstbehalts von 10% (sofern nicht bereits der maximal jährliche Selbstbehalt bezahlt wurde), die in Anspruch genommenen Leistungen ab. Hinweis: Auch Pflegematerialien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen.
Hauswirtschaft und Betreuung
Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden im Normalfall durch Sie persönlich getragen. Prüfen Sie jedoch vorab, ob nicht private Versicherungen wie beispielsweise eine Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. In jedem Fall können Sie Ihre Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Prüfung zusenden.
Vorgehen im Zusammenhang mit diesen Rechnungen
Sind Sie Bezüger/innen von Alters- oder IV-Renten sein und es Ihnen während mehr als einem Jahr nicht möglich seins, Tätigkeiten des alltäglichen Lebens selbständig auszuführen, können Sie Ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HLE) geltend machen.
Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie hier:
SVA Zürich
Ausgleichskasse
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich
Telefon: 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55
E-Mail: info@svazurich.ch
Es kommt vor, dass Klientinnen und Klienten Dienstleistungen nicht mehr bezahlen können. Bitte suchen Sie mit uns das Gespräch, denn wir informieren Sie gerne über geeignete Beratungsstellen.
Hier finden Sie bereits jetzt Hilfe und Informationen:
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Zusatzleistungen zur AHV/IV sollen Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen garantieren. Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:
1. Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
2. Beihilfen (BH) nach kantonalem Recht
3. Kantonale Zuschüsse für Heimbewohner*innen (ZU)
4. Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht (in einigen GM)
Menschen die eine dieser Grundleistungen beziehen, können Anspruch auf ausserordentliche Gesundheitskosten, wie zum Beispiel den Selbstbehalt für Medikamente oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen geltend machen. Bitte wenden Sie sich für mehr Informationen an:
SVA Zürich
Ausgleichskasse
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich
Telefon: 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55
E-Mail: info@svazurich.ch
Nicht-krankenkassenpflichtige Leistungen
Begleitung und Betreuung
Die Begleitung und Betreuung wird ab CHF 60.00 pro Stunde verrechnet.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Für die Hauswirtschaftliche Leistungen werden CHF 58.90 pro Stunde, gerundet auf 5 Minuten verrechnet.